Rechtsprechung
BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans; Befugnis eines Plangebers zur Korrektur der tatsächlichen Feststellung eines Normenkontrollgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung vorangegangener gerichtlicher Entscheidungen in Bezug auf das Abwägungsgebot im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB; Schutzpflicht des Satzungsgebers in Bezug auf die Beseitigung von Niederschlagswasser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
- OVG Saarland, 01.06.2006 - 2 N 1/05
- BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
5 Der Senat hat den streitgegenständlichen Vorhaben- und Erschließungsplan in seinem Urteil vom 21. März 2002 BVerwG 4 CN 14.00 (BVerwGE 116, 144) bis zur Behebung der festgestellten Mängel für unwirksam erklärt.Der Senat hat die Maßstäbe, anhand derer die Abwägung des Plangebers zu überprüfen ist, in seinem Urteil vom 21. März 2002 BVerwG 4 CN 14.00 (…a.a.O.) bereits eingehend umschrieben.
- BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05
Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Dieser Mangel konnte durch ein ergänzendes Verfahren im Sinne von § 215a Abs. 1 BauGB behoben werden; daher hat der Senat den Plan nicht für nichtig erklärt (vgl. zu dieser Unterscheidung auch den Beschluss des Senats vom 14. November 2005 BVerwG 4 BN 51.05 Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 21). - BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Sinn der Regelungen über ein ergänzendes Verfahren ist es, dem Plangeber die Behebung von Mängeln zu ermöglichen, ohne dass das gesamte Aufstellungsverfahren erneut durchlaufen werden müsste (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1999 BVerwG 4 CN 7.98 BVerwGE 110, 193 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.03.2024 - 8 ZB 23.1613
Berufungszulassung (abgelehnt), öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, …
Damit trifft den Grundstückseigentümer die Obliegenheit, in einer ihm wirtschaftlich zumutbaren Weise durch eigene technische Vorkehrungen (Rückstausicherungen) Überflutungen bei Starkregenereignissen vorzubeugen (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2006 - 4 BN 22.06 - BRS 70 Nr. 46 [2006] = juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 7 D 45/19
Normenkontrollverfahren gegen neuen Bebauungsplan wegen baulicher Verdichtung
Soweit die Beigeladene - in der Sache zutreffend - auf die Zumutbarkeit eigener Vorkehrungen von Anliegern, etwa durch Rückstausicherungen verweist, vgl. dazu allg. BVerwG, Beschluss vom 23.11.2006 - 4 BN 22.06 -, BRS 70 Nr. 46 = juris, betrifft das nicht die Abwägungsrelevanz der aufgezeigten Problematik, sondern die Abwägungsgerechtigkeit der planerischen Konfliktbewältigung und kann daher der Antragsbefugnis der betroffenen Antragsteller nicht entgegen gehalten werden.